Segelfliegen wird bei uns im Vereinen in Rahmen einer Declared Training Organisation (DTO) geschult.
Die moderne Ausbildung zum Erwerb der Segelfliegerlizenz erfolgt bei uns mit Motorsegler. Diese Art der Ausbildung ist vom Zeitaufwand günstiger. Die erworbene Lizenz berechtigt den Piloten Flüge mit Motorsegler innerhalb der EU Länder zu fliegen wie mit einer Privatpilotenlizenz. So kann über eine weitere fliegerische Laufbahn im reinem Segelflug oder im Motorflug entscheiden werden.
Mit 16 Jahren kann man die Lizenz erlangen, mit der Ausbildung jedoch schon davor beginnen. Das liegt im Ermessen der Flugschule.
Grundsätzlich beginnst du am Doppelsteuer mit dem Fluglehrer (FI) und lernst das Flugzeug einmal zu steuern, sowie die Startphase und die Landung zu beherrschen. Wenn du das Flugzeug ‚ausreichend beherrscht und du die Theoriekenntnisse für Aerodynamik und Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse erlangt hast und das Betriebshandbuch des verwendeten Flugzeuges nachgewiesen verinnerlicht hast, startest du zum ersten Alleinflug. Ein einprägsames, unvergessliches Erlebnis im Leben jedes Flugschülers.
Bevor es aber soweit ist, muss deine Fliegerärztliche Tauglichkeit nachgewiesen werden. Diese Bedingung war zu Beginn der Ausbildung noch nicht vorgeschrieben. Für die Bedienung eines Funkgerätes ist auch das Funksprechzeugnis zu erwerben.
Insgesamt muss deine praktische Ausbildung mindestens 15 Flugstunden und 45 Landungen betragen, davon 10 Stunden mit Lehrer an Bord. Ebenso ist ein Alleinflug von mindestens 2 Stunden Dauer vorgeschrieben und ein Überland-Streckenflug über 50 Kilometer (oder 100 Km Überlandflug mit Fluglehrer an Bord). Für jede zusätzliche Startart (Winde, Flugzeugschlepp, Fahrzugstart, Eigenstart) bedarf es mindestens 5 bis 10 Starts mit Fluglehrer und 5 Starts allein unter Aufsicht eines Fl.
Die Prüfungen zur Erlangung der Lizenz gibt es dann eine theoretische und eine praktische Prüfung:
Theorie
Nach einer Vorprüfung und einer Empfehlung durch den Ausbildungsleiter erfolgt die Theorieprüfung bei der Zivilluftfahrtbehörde (ÖAeC/FAA). Diese Prüfungen werden am Computer in den einzelnen Fächern absolviert.
Die Prüfungen können jederzeit beim Behördenpartner Austro Control abgelegt werden oder zu vorher bekanntgegebenen Terminen beim ÖAeC/FAA an verschiedenen Orten in ganz Österreich.
Theorieunterricht:
Nach der Ausbildungsphase A mit Aerodynamik und Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse* und Kenntnis des Betriebshandbuchs, die ja vor dem ersten Alleinflug absolviert sein muss, folgt Ausbildungsphase 2 mit den Fächern
– Luftrecht*
-menschliches Leistungsvermögen*
– Meteorologie*
– Kommunikation*
– Grundlagen des Fliegens
– Betriebsverfahren
– Flugleistung und Planung
– allgemeine Luftfahrzeugkunde
– Navigation..
*Diese Fächer werden dir in Folge auch für die Erreichung weitere FCL Lizenzen und den PPL angerechnet und brauchen nicht mehr nachgewiesen werden.
Die Theorie wird und praxisnah mit Fluglehrern und im Selbststudium erworben.
Informationen für die Theorieprüfung findest du unter
– https://aeroclub.at/de/behoerde/download
-Behördliche Theorieprüfungen BFCL & SFCL ( Fragenkataloge & Terminkalender)
-Anmeldung, Terminkalender & Prüfungsorte
– Fragenkatalog Theorie Segeldlflug für SPL
Der Schüler darf nur zur praktischen Prüfung antreten, wenn:
– die theoretische Prüfung bereits bestanden wurde,
– das Bestehen der theoretischen Prüfung nicht länger als 24 Monate zurückliegt,
– die praktische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und
-die DTO den Schüler für die Ablegung der praktischen Prüfung empfiehlt.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, erfolgt die praktische Prüfung durch entsprechend berechtigte Flight Examiner (FE). Diese Prüfungen erfolgen bevorzugt am Ausbildungsflugplatz des Schülers.
Die gesamten rechtlichen Rahmenbedingungen findet man unter:
https://aeroclub.at/uploads/download/OeAeC_FAA_DTO_TP_SEG_001_v01_se gelflug.pdf