Die Privatpilotenausbildung wird im Vereinen in Rahmen einer Declared Training Organisation (DTO) geschult. Mit 17 Jahren kann man die Lizenz erlangen, mit der Ausbildung jedoch schon davor beginnen. Das liegt im Ermessen der Flugschule.
LAPL(A):
Die Ausbildung beinhaltet eine Mindestflugzeit von 30 Stunden. Darin enthalten sind
– mindestens 15 Flugstunden mit einem Fluglehrer und
– mindestens 6 Flugstunden überwachter Alleinflug
(davon 3 Stunden Alleinüberlandflug I dabei fliegt man auch bereits 1 Solo Überlandsflug über eine Strecke von mindestens 150 km Länge, mit 1 Landung auf einem anderen Flugplatz).
PPL(A)
Die Ausbildung beinhaltet eine Mindestflugzeit von 45 Stunden. Darin enthalten sind
– mindestens 25 Flugstunden mit einem Fluglehrer und
– mindestens 10 Flugstunden überwachter Alleinflug
(davon 5 Stunden Alleinüberlandflug I dabei fliegt man auch bereits 1 Solo Überlandsflug über eine Strecke von mindestens 270 km Länge, mit 2 Landungen auf einem anderen Flugplatz).
Die praktische Ausbildung kann bei uns entweder auf dem kostengünstigen Tauring Motor Glider (TMG) Dimona HK 36 TC erfolgen, oder auf dem einmotorigen Flugzeug (Single Engin Piston (SEP) Katana DA 20. Es ist aber auch möglich beide Klassenberechtigungen (SEP und TMG) gleichzeitig zu erwerben.
Grundsätzlich beginnst du am Doppelsteuer mit dem Fluglehrer (FI) und lernst das Flugzeug einmal zu ste.uern, sowie die Startphase und die Landung zu beherrschen. Wenn du das Flugzeug ausreichend beherrscht und du die Theoriekenntnisse für Aerodynamik und Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse erlangt hast und das , Betriebshandbuch des verwendeten Flugzeuges nachgewiesen verinnerlicht hast, startest du zum ersten Alleinflug. Ein einprägsames, unvergessliches Erlebnis im Leben jedes Flugschülers.
Bevor es aber soweit ist, muss deine Fliegerärztliche Tauglichkeit nachgewiesen werden. Diese Bedingung war zu Beginn der Ausbildung noch nicht vorgeschrieben. Für die Bedienung eines Funkgerätes ist auch das Funksprechzeugnis zu erwerben.
Theorieunterricht:
Bei uns erfolgt die Theorieausbildung im Zuge eines Fernlehrganges in den
Gegenstände:
-Aerodynamik*)
-Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse *)
– Luftrecht **)
– menschliches Leistungsvermögen **)
– Meteorologie **)
-Kommunikation**)
– Grundlagen des Fliegens
– Betriebsverfahren
– Flugleistung und Planung
– allgemeine Luftfahrzeugkunde
– Navigation.
*) vor dem ersten Alleinflug (zusätzlich Kenntnis des Betriebshandbuchs).
**) Diese Fächer werden dir in Folge auch für die Erreichung weiterer FCL Lizenzen angerechnet und brauchen nicht mehr nachgewiesen werden.
Die Theorie wird zusätzlich praxisnah mit Fluglehrern erworben.
Die Prüfungen
Zur Erlangung der Lizenz gibt es dann eine theoretische und eine praktische
Prüfung:
THEORIEPRÜFUNG
Nach einer Vorprüfung und einer Empfehlung durch den Ausbildungsleiter erfolgt die Theorieprüfung bei der Behörde Austro Control. Diese Prüfung wird am Computer in den einzelnen Fächern absolviert.
PRAKTISCHE PRÜFUNG
Der Schüler darf nur zur praktischen Prüfung antreten, wenn:
– die theoretische Prüfung bereits bestanden wurde,
– das Bestehen der theoretischen Prüfung nicht länger als 24 Monate zurückliegt,
– die praktische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und
– die DTO den Schüler für die Ablegung der praktischen Prüfung empfiehlt.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, erfolgt die praktische Prüfung durch entsprechend berechtigte Flight Examiner (FE). Diese Prüfungen erfolgen bevorzugt am Ausbildungsflugplatz des Schülers.
Die gesamten rechtlichen Rahmenbedingungen findet man unter:
https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/lizenzen__bewilligungen/pilotenlizenzen